Über unsere Agentur können Sie auch eine Übersetzerin (für kroatisch, italienisch
und deutsch; andere Sprachen auf Anfrage) kontaktieren, die für Sie Texte und Unterlagen
übersetzen kann (beglaubigt oder nicht beglaubigt):

Durch die Beglaubigung einer Übersetzung; bestätigt der Übersetzer die
Übereinstimmung der Übersetzung mit ihrem Originaltext. Eine beglaubigte Übersetzung
muss den Beglaubigungstext enthalten, sowie Ort und Datum der Übersetzung, die Nummer;
die der Nummer im Beglaubigungsbuch entspricht und die Unterschrift und den Stempel des
gerichtlich beeidigten Übersetzers.

Übersetzungen und Beglaubigungen aller Art von allgemeinen Texten,
Personalausweisen und anderen Unterlagen; Notenabschriften, Übersetzungen von
Diplomurkunden und Bestätigungen – Heimatscheine, Führungszeugnisse, Übersetzungen
technischer Unterlagen, Rechtsunterlagen, Gesellschaftsunterlagen, Übersetzungen von
Katalogen und Werbematerialen, Übersetzungen aus dem Gebiet Recht und Bauwesen.

Textberechnung (laut der Regelung über gerichtlich beeidigte Dolmetscher in der
Republik Kroatien)
Schriftliche Übersetzungen werden auf der Basis von Normzeilen a 50 Anschlägen berechnet.
Die kleinste Berechnungseinheit ist eine Normseite a 30 Zeilen.
Teil der Berechnung ist jeder Anschlag (Buchstabe, Interpunktion, Formel, Zeichen).

Die Höhe des Honorars beträgt:
Für Übersetzungen aus einer Fremdsprache ins Kroatische und für Übersetzungen aus dem
Kroatischen in eine Fremdsprache, für jede Zeile HRK 5,00 brutto;
Für Übersetzungen aus einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache, z.B. aus dem
Deutschen ins Italienische, für jede Zeile HRK 5,00 brutto;
Für die Beglaubigung des Textes werden noch 30% auf den Übersetzungspreis berechnet;
Für dringende Übersetzungen werden zusätzliche 50% auf den Übersetzungspreis berechnet.

Übersetzungen mit der Beglaubigung des gerichtlich beeidigten Dolmetschers – für
Übersetzungen von Zeugnissen oder Abschlusszeugnissen und Diplomurkunden oder für
die Übersetzung von Notenabschriften, Führungszeugnissen, Vermögensbestätigungen,
Unterhaltsbestätigungen, oder anderen Unterlagen, die der Ausübung von
Sozialversicherungsrechten dienen, wird ein Rabatt von 30% genehmigt.

Aus- und Zustellung der Übersetzungen
Die Übersetzungen können als beglaubigte Ausdrucke auf Papier, als unbeglaubigte
Ausdrucke auf Papier, per E-Mail in Forme eine Kopie der Übersetzung ausgestellt
werden; das Original der beglaubigten Übersetzung kann in Ausnahmefällen per Post oder
Kurierdienst auf dem Gebiet der Republik Kroatien und weiter zugestellt werden.

Doris Ritossa, prof.

Bračka 39
HR - 52440 Poreč
E-Mail: Doris.Ritossa@gmail.com

Gerichtlich beeidigte Dolmetscherin für die deutsche und italienische Sprache in Poreč. Prüfung für
gerichtlich beeidigte Dolmetscherin für die deutsche und italienische Sprache beim Komitatsgericht in
Pula in 2007. belegt.
Ausbildung: Universität Zagreb, Philosophische Fakultät Zagreb